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als/nzs

Es handelt sich um eine australische und neuseeländische Spielzeugsicherheitsnorm, die speziell zur Prüfung der Sicherheit von Spielzeug, einschließlich der physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften von Plüschspielzeugen, entwickelt wurde.

标题:ASNZS.png

1. physikalische und mechanische Prüfung

Dieser Teil der Prüfung stellt sicher, dass das Spielzeug Kindern während der Verwendung und vorhersehbarem Missbrauch keine körperlichen Schäden zufügt. Zu den Prüfungen gehören: Prüfung der Kleinteile, Zugfestigkeit, scharfen Kanten und Punkten, Fallprüfung, Torsions- und Biegungstest, Kompressionsprüfung und Verpack

2. Entflammbarkeitstest

Prüfung der Entflammbarkeit von Spielzeug, insbesondere der Fasern und Füllstoffe in Plüschspielzeug. Zu den Prüfpunkten gehören: Überflächenflammeverbreitungsrate und Entflammbarkeit von Plüschfasern

3. chemische Prüfung

Dieser Abschnitt stellt sicher, dass Spielzeug keine schädlichen Chemikalien enthält, darunter hauptsächlich:

Schwermetalle unter den in der Norm festgelegten Grenzwerten.

Phthalate (Verplastungsmittel) sind für Kinder nicht schädlich.

andere schädliche Stoffe wie flüchtige organische Verbindungen, Flammschutzmittel, Benzol, Formaldehyd usw. sind begrenzt, um sicherzustellen, dass sie nicht schädlich für Kinder sind.

4. elektrische Sicherheit (falls zutreffend)

wenn die Plüschspielzeuge mit elektronischen Komponenten oder Batteriekomponenten die Anforderungen an die elektrische Sicherheit erfüllen müssen, einschließlich: Sicherheit des Batteriekabins, Schutz vor Kurzschluss und Überhitzung, elektromagnetische Kompatibilität

5. Kennzeichnung und Kennzeichnung

Die Kennzeichnung und Warnungen auf Spielzeug müssen den Vorschriften entsprechen, damit die Verbraucher die Altersgruppe, für die das Spielzeug bestimmt ist, sowie die Art und Weise der Verwendung und die möglichen Gefahren genau verstehen.

6. mikrobiologische Prüfung (falls zutreffend)

Bei waschbaren Plüschspielzeugen sind mikrobiologische Untersuchungen erforderlich, um sicherzustellen, dass sie keine Bakterien oder Pilze enthalten, die für Kinder schädlich sind.

7. Akustik (falls zutreffend)

wenn das Plüschspielzeug mit einer Schall- oder Musikvorrichtung ausgestattet ist, muss die Lautstärke nach Maßgabe der Norm geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie dem Gehör von Kindern nicht schadet.

Toxizitäts- und Biokompatibilitätsprüfung: Sicherstellen, dass Spielzeugmaterialien auf Toxizität sowie Hautreizungen oder Empfindlichkeitserregungen für Kinder innerhalb von Grenzwerten getestet werden.

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