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CCPSA

Es ist die wichtigste Verordnung für Verbraucher Produkte (einschließlich Spielzeug) in Kanada, wobei folgende Hauptwerte für Plüschspielzeug verwendet werden:

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1. Physikalische und mechanische Prüfung

Dieser Teil der Prüfung stellt sicher, dass das Plüschspielzeug unter normaler Nutzung oder bei vernünftig vorhersehbarer Fehlbenutzung keine körperlichen Verletzungen bei Kindern verursacht.

2. Flammbareitkeitsprüfung

Die Oberflächenmaterialien und Füllstoffe von Plüschspielzeugen müssen auf Flammbareitkeit getestet werden, um sicherzustellen, dass sie nicht schnell brennen, wenn sie mit einer Ignitionsquelle in Berührung kommen. Die wichtigsten Prüfpunkte umfassen: Ausbreitungsgeschwindigkeit von Flammen und Faserfüllstoff-Test.

3. Chemikalien- und Toxizitätstest

Die chemische Zusammensetzung von Plüschspielzeugen darf keine Stoffe enthalten, die sich negativ auf die Gesundheit von Kindern auswirken. Gemäß den Vorschriften der CCPSA umfasst die chemische Prüfung hauptsächlich folgende Aspekte: Schwermetallgehalt-Prüfung, Phthalat-Prüfung und Migrations-element-Prüfung.

4. Elektrische Sicherheit (falls zutreffend)

Plüschspielzeuge mit elektrischen Komponenten oder elektronischen Funktionen müssen sicherstellen, dass kein elektrischer Schock oder Brandrisiko für Kinder besteht. Die wichtigsten Tests umfassen: Sicherheit des Batteriefachs, Kurzschlüsse, Überhitzung und EMC-Tests, während die elektronischen Komponenten den EMC-Richtlinien entsprechen müssen und nicht mit anderen elektronischen Geräten interferieren.

5. Mikrobiologische Untersuchungen (falls zutreffend)

Mikrobiologische Untersuchungen sind für waschbare Plüschspielzeuge oder Spielzeuge erforderlich, die feuchten Bedingungen ausgesetzt sein könnten.

6. Kennzeichnungs- und Beschriftungsanforderungen

Plüschspielzeuge müssen mit klaren Warnhinweisen und Gebrauchsanweisungen versehen sein, um sicherzustellen, dass Verbraucher sich der passenden Altersgruppen und möglichen Risiken bewusst sind. Kennzeichnungsvorschriften umfassen altersangemessene Kennzeichnungen, Warnhinweise und Materialkennzeichnungen.

7. Akustische Leistung (falls zutreffend)

Wenn ein Plüschspielzeug eine Klangerzeugungsfunktion oder einen integrierten Musikapparat hat, verlangt das CCPSA, dass die Lautstärke des Spielzeugs getestet wird, um sicherzustellen, dass es kein Schaden am Gehör eines Kindes verursacht. Die maximal zulässige Lärmbelastung ist festgelegt, um ein langes Aussetzen von Kindern gegenüber lauten Spielzeugen zu verhindern.

8. Erstickungs-, Einatmungs- und Verschluckungsrisiken

Das CCPSA fordert spezifische Kontrollen für Erstickungsrisiken bei Kinderspielzeugen, insbesondere bei Stofftieren, die von Kindern unter 3 Jahren verwendet werden. Kleinteile, abnehmbare Teile oder Verpackungsmaterialien müssen gründlich getestet werden, um sicherzustellen, dass sie nicht verschluckt, eingeatmet oder Erstickungsrisiken darstellen können.

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