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Es handelt sich um eine europäische Sicherheitsnorm für Spielzeug, die die Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Spielzeug festlegt, um sicherzustellen, dass sie für Kinder sicher sind. Für Plüschspielzeug umfasst die EN 71-Norm hauptsächlich physikalische, mechanische, chemische, Verbrennungs- und andere
en 71-1: physikalische und mechanische Leistungsprüfungen
Dieser Teil der Prüfung untersucht Plüschspielzeug auf mögliche mechanische oder physikalische Gefahren bei normaler Verwendung und vorhersehbarem Missbrauch.
2. in 71-2: Entflammbarkeitsprüfung
Stoffe und Füllstoffe von Plüschspielzeug müssen auf Entflammbarkeit geprüft werden, um sicherzustellen, dass das Spielzeug bei Ausgesetztsein einer Entzündungsquelle nicht schnell brennt. Zu den Prüfungen gehören die Geschwindigkeit der Oberflächenflamme und die Entflammbarkeit der P
3. en 71-3: Migration bestimmter Elemente
Dieser Abschnitt prüft Plüschspielzeug auf das Vorhandensein chemischer Stoffe, die für Kinder schädlich sein können. Durch die Prüfung, ob diese schädlichen chemischen Elemente freigesetzt werden, wenn das Spielzeug mit dem Mund oder der Haut eines Kindes in Berührung kommt, wird sichergestellt, dass der Gehalt die Norm
Bleiförderstoff (Blei) Cadmium (Cadmium) Quecksilber (Quecksilber) Chrom (Cromium) Arsen (Arsen) Antimon (Antimon) Barium (Barium) Selen (Selen)
4. Nr. 71-9: Anforderungen an chemische Stoffe
Dieser Teil der Norm behandelt speziell die Kontrolle chemischer Stoffe in Spielzeug. Die Norm legt die zulässigen Höchstkonzentrationen fest und begrenzt den Gehalt an toxischen und gefährlichen chemischen Stoffen in Plüschspielzeugen, wie Phthalaten (Verweichungsmittel), verbotenen aromatischen Aminen
5. Nr. 71-4: chemische Versuchs-Spielzeug
Dieser Teil gilt für bestimmte Spielzeuge mit chemischen Funktionen, wie zum Beispiel Spielzeuge für wissenschaftliche Versuche. Plüschspielzeuge selbst unterliegen in der Regel nicht einer solchen Prüfung, müssen jedoch, wenn die Plüschspielzeuge ähnliche Versuchsaccessoires enthalten, dieser Norm entsprechen.
6. 71-5: chemische Spielzeuge (ohne Sets)
Dieser Teil der Norm gilt ähnlich wie EN 71-4, für Spielzeug mit bestimmten chemischen Bestandteilen.
7. in 71-12: n-Nitrosamine und n-Nitrosobstanzen
in diesem Teil der Prüfung wird den N-Nitrosaminen und N-Nitrososubstanzen in Spielzeug besondere Aufmerksamkeit geschenkt und es wird streng festgelegt, dass Plüschspielzeug sicherstellen muss, dass der Gehalt an diesen Stoffen den Grenzwert nicht überschreitet.
8. Kennzeichnung und Warnungen
Die Richtlinie 71 vorschreibt, dass Spielzeug klar und genau mit Altersbeschränkungen, Sicherheitswarnungen und anderen Informationen versehen sein muss.
9. elektrische Sicherheit (falls zutreffend)
Wenn das Plüschspielzeug elektrische Komponenten enthält, sind elektrische Sicherheitsprüfungen erforderlich, um die Sicherheit der Batterie zu gewährleisten; Schutz vor Überhitzung; und Kurzschlussprüfung.
10. Akustikleistung (falls zutreffend)
Wenn das Plüschspielzeug eine eingebaute Schallvorrichtung hat, verlangt EN 71 eine Prüfung des Schallvermögens des Spielzeugs, um sicherzustellen, dass die Lautstärke das Gehör von Kindern nicht beeinträchtigt.